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AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Beck Verpackungen e.K.
Verkaufs – und Lieferbedingungen Stand April 2018


AGB – Download (PDF)
 
§1 Geltungsbereich
1.Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
2.Abweichungen zu obigen Verkaufs – und Lieferbedingungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen/Gesetze des BGB/HGB sowie die salvatorische Klausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile Remscheid.

§2 Annahme und Preise
1.Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, auch dann, wenn eine anderslautende Gegenbestätigung vorliegen sollte. Unsere Preise enthalten keine Entsorgungskosten. Alle Preise gelten unter dem Vorbehalt der augenblicklich zugrunde gelegten Auftragsdaten / Kalkulationen. Bestätigte Abschlusspreise sind keine Festpreise. Bei steigenden Materialkosten haben wir das Recht den Abschlusspreis anzupassen / zu erhöhen.

§3 Lieferung
1.Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt in der Regel frei Haus, es sei denn, es wurde auf der Auftragsbestätigung anders erwähnt. Alle Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Frei Haus Lieferungen sind nur ab einem Nettowarenwert von € 100,-- möglich. Unter diesem Mindestbestellwert berechnen wir eine Versandpauschale von € 15,-- pro Anlieferung. Bei Lieferschwierigkeiten, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Transportschwierigkeiten und behördlichen Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz und berechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Abweichungen hinsichtlich der Färbung des Rohmaterials sowie die handelsüblichen Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten.
2.Alle Lagerartikel die laut Abschlüssen oder sep. Vertrag bei uns bevorratet werden, müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen und bezahlt werden, wenn nicht anders vereinbart. Dieser Zeitraum beginnt bei Auftragseingang. Abrufaufträge sind befristet. Nach 6 Monaten fallen Lagerkosten an, die in Rechnung gestellt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten steht uns das Recht zu, die nicht gelieferte / abgerufene Ware komplett zu berechnen und auszuliefern. Stückzahldifferenzen von +/- 20% können bei Anfertigungen vorkommen und sind kein Reklamationsgrund.
3.Entwicklungs-/Anschauungsmuster werden kostenpflichtig erstellt und nach Erteilung des Auftrages zu 100% gutgeschrieben.

§4 Toleranzen für PE-Produkte und Papier / Kartonagen
1.PE: gewisse Schwankungen im Material behalten wir uns vor, Toleranzen bis zu +/- 10% in der Materialstärke sowie +/- 5% in Längen und Breiten sind zulässig. Toleranzen anderer Produkte richten sich nach den Vorgaben der entsprechenden Branchen / Verbände. Stückzahlendifferenzen sind innerhalb der Reklamationszeit nachweispflichtig.

§5 Zahlung
1.Falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem 1.Tag Verzugszinsen in Höhe von 9,62 % zzgl. Mahngebühren. Rechnungen unter einem Nettoauftragswert von € 100,-- sind nicht skontierfähig – zahlbar sofort ohne Abzug. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.

§6 Eigentumsvorbehalt
1.Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, sie können im Falle eines Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Dies gilt auch für Weiterveräußerung an Dritte. Der Käufer verpflichtet sich, vor Zugriffe Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich Mitteilung zu machen.

§7 Reklamation
1.Die Ware muss nach Empfang unverzüglich und vor der Verarbeitung oder dem Verbrauch geprüft werden, Reklamationen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware möglich. Beanstandete Ware bitten wir zu unserer Verfügung zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. Nachbesserungen und /oder Ersatzlieferungen sind möglich. Reklamationen, bei denen reklamierte Ware nicht zur Verfügung gestellt wird, können wir nicht anerkennen, da uns dann eine Prüfung nicht möglich ist. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

§8 Leistungsverweigerungsrecht
1.Wir sind berechtigt, die Lieferungen oder sonstigen uns obliegenden Leistungen bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns ein bei Vertragsabschluss bestehender erheblicher Zahlungsrückstand des Bestellers oder seine schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.

§9 Werkzeuge und Klischees
1.Herausgabeansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, da diese Werkzeuge nur anteilig berechnet werden.
2.Erforderliche Werkzeug- und / oder Klischeekosten sind nicht skontierfähig und sofort ein netto zahlbar.

§10 Anlieferung
1.Es gelten ausschließlich unsere angegebenen Warenannahmezeiten, inkl. unserer vorgegebenen Packvorschriften.
 


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T (02191) 2091 - 373

F (02191) 2091 - 375

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Engelsburg 1 
D-42897 Remscheid

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